Unterstützungsmaßnahmen der Wirtschaftsförderung:
https://www.wesermarsch.de/index.php/newsreader/corona-unterstuetzung-fuer-unternehmen.html
Niedersachsen-Soforthilfe Corona für Kleinunternehmen und Soloselbstständige
Zuschuss des Landes für Soloselbstständige und Kleinunternehmen, mit bis zu 49 Beschäftigten. Es wird ein Liquiditätszuschuss gestaffelt nach der Anzahl der Betriebsangehörigen bis zu 20.000 Euro zur Verfügung gestellt.
Niedersachsen-Liquiditätskredit für kleine und mittlere Unternehmen
Kredit zur Liquiditätshilfe, der im ersten Schritt kleinen und mittleren Unternehmen einen Kreditbetrag bis 50.000 Euro zur Verfügung stellen kann. Ziel ist es, kleine und mittlere Unternehmen, die ein tragfähiges Geschäftsmodell haben und Perspektiven aufweisen, jedoch z. B. auf Grund von temporären Umsatzrückgängen im Zuge der Corona-Krise einen erhöhten Liquiditätsbedarf aufweisen, zu unterstützen.
Vorabankündigung - Soforthilfe vom Bund
In Kürze stellt der Bund ein Förderprogramm für Soloselbstständige und Kleinstunternehmen bis 10 Beschäftigten zur Verfügung. Über die Förderung können von Soloselbstständigen und Kleinstunternehmen bis zu 15.000 Euro beantragt werden. Erhalten Sie bereits die Förderung Niedersachsen-Soforthilfe Corona, dann können Sie ergänzend auch die Förderung des Bundes beantragen, wenn der Liquiditätsbedarf noch nicht gedeckt ist.
Wichtig: Noch stehen für das Bundesprogramm keine Antragsformulare zur Verfügung. Die NBank informiert Sie so schnell wie möglich. Bitte vermeiden Sie bis dahin telefonische Anfragen!
Wir haben sehr wichtige Hinweise für Sie - bitte lesen Sie diese sorgfältig:
1. Die Antragsstellung erfolgt ausschließlich auf elektronischem Weg über das Kundenportal der NBank. Das Kundenportal ist ab 25. März 2020, 15.00 Uhr erreichbar. Bis dahin bereitet die NBank alle Formulare für Sie vor.
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2. Sofern Sie in den letzten Wochen bereits formlos bei uns einen Antrag auf Niedersachsen-Soforthilfe Corona oder Niedersachsen-Liquiditätskredit gestellt haben, möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, dass Ihre Angaben für die weitere Bearbeitung nicht ausreichen.
Die Antragsstellung erfolgt ausschließlich über das Kundenportal der NBank.
3. Melden Sie sich bitte Alle jetzt für den NBank Sondernewsletter an. Die NBank liefert Ihnen über diesen Kanal alle neusten Informationen. Auch die Anmeldung zum Newsletter muss eigenständig durchgeführt werden!
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4. Klarstellung: Im Zusammenhang mit den Fragebögen ist es zu einem Missverständnis gekommen. Dieser Fragebogen ersetzt nicht den zwingend erforderlichen Antrag im NBank Kundenportal.
Trotz der erwarteten hohen Anzahl versucht die NBank eine kurze Bearbeitungszeit einzuhalten.
Bitte informieren Sie sich selbstständig unter www.nbank.de.